Pools und die Rahmenkleingartenordnung

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

auch in diesem Jahr durften wir uns wieder mit der Thematik der Badebecken in unserem Kleingartenverein auseinandersetzen.

Freudig teilen wir deshalb nochmals speziell den nachfolgenden Abschnitt der Rahmenkleingartenordnung mit Ihnen, um die Transparenz zu erhöhen:

3.7 Badebecken
Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem Fassungsvermögen von max. 3 m³ und einer max. Füllhöhe von 50 cm können vom Vorstand des jeweiligen Kleingärtnervereins während der Gartensaison genehmigt werden. Die Oberkante des Badebeckens darf nicht höher als 60 cm sein, gemessen vom Beckenboden. Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet. Die Gartenordnungen der Kleingärtnervereine können diese Größenangaben und den Zeitraum weiter einschränken.

Rahmenkleingartenordnung
des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.
(Beschluss des Gesamtvorstandes des LSK vom 15. November 2019)
https://www.lsk-kleingarten.de/rahmenkleingartenordung-rko/

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