Essig und Salz gegen Unkraut

Umweltbewusste Kleingärtner verzichten möglichst auf Chemie in ihren Kleingärten. Sie tun das nicht nur, um Insekten und Wildpflanzen zu schonen, sondern auch, um ihre Familien mit gesundem Obst und Gemüse zu versorgen. Denn bei der Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist es nie ausgeschlossen, dass chemische Rückstände über die Pflanze in die Früchte gelangen.
Ohne Frage wird die Mehrheit der Kleingärtner genauso umweltbewusst wie im eigenen Garten auch mit den gemeinschaftlichen Flächen des Vereins verfahren. Immerhin trägt jeder Pächter auch die Verantwortung für die Pflege von Teilen der Anlage. So steht z.B. in vielen Gartenordnungen: „Jeder Pächter übernimmt die Pflege des Hauptweges auf der Breite seiner Parzelle bis zur Mitte des Weges und hält diese Fläche frei von Unkraut.“
Dabei greifen einige Gartenfreunde aber zu „alten Hausmitteln“ wie Salz und Essig, um das Unkraut auf den Wegen abzutöten. Das mag einfach und effektiv erscheinen, führt aber zu extremen Veränderungen im Boden und dazu, dass viele dort lebende Mikroorganismen ebenfalls getötet werden. Wir schädigen somit nicht nur die Pflanzen, sondern ganz nebenbei den gesamten Boden!

Salz und Essig sind verboten!

Theoretisch könnte der Bodeneigentümer Regressansprüche an den Verursacher stellen, denn der Boden benötigt Jahre, um sich zu erholen. Juristisch gesehen gehen die Verstöße aber noch viel weiter: Nach dem Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Freiflächen („Nichtkulturland“) angewendet werden! Das Verbot umfasst sogar die Unkrautentfernung mit Steinreinigern bzw. Grünbelagsentfernern, Haushaltsreinigern oder anderen „Hausmitteln“ – zumindest wenn damit kein Grünbelag entfernt wird. Im Falle der Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Wer jetzt meint, dass Essig und Salz ja keine Pflanzenschutz-, sondern Lebensmittel sind und die genannten Vorschriften nicht zu beachten sind, der irrt. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen verstößt der Einsatz von Salz und Essig gegen die „gute fachliche Praxis“ nach § 3 des Pflanzenschutzgesetzes und kann z.B. in Niedersachsen bei derartigen Verstößen mit einer Gebühr von 175 Euro geahndet werden.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Kochsalz und Essig laut EG-Verordnung als „Grundstoffe“ eingestuft sind. Diese Stoffe können zwar ohne Zulassung angewendet werden, aber nur für genau vorgeschriebene Anwendungsbereiche, die in einer EU-„Durchführungs­verord­nung“ festgelegt sind. So darf Essig z.B. nicht als Herbizid eingesetzt werden – auf befestigten Wegen schon gar nicht.
Grundsätzlich dürfen im Kleingarten immer nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die für die „Anwendung durch nichtberufliche Anwender“ zugelassen sind – wenn diese nicht schon durch Gartenordnungen oder Pachtverträge verboten sind. Für Anwendungen auf öffentlichen Flächen schreibt der Gesetzgeber sogar einen Sachkundenachweis vor.

Fragen Sie Ihren Fachberater!

Woher soll der Kleingärtner das alles wissen? Richtig! Hier beginnt die Aufgabe des Fachberaters. Oftmals sind diese im Besitz eines Sachkundenachweises, und es gehört zu ihren Aufgaben, die Kleingärtner auf diesem Gebiet zu beraten und zu schulen. Aber auch die übrigen Vorstandsmitglieder sind gefragt, denn es ist Satzungszweck, u.a. die Mitglieder fachlich zu unterstützen. Wegsehen ist die falsche Reaktion!
Noch besser: Sie begrünen Ihre Wege! Ein kurz geschnittener Rasen, darunter die notwendige Befestigung. Diese Variante sieht gut aus, passt zum Kleingarten, ist umweltfreundlich, macht wenig Arbeit, und die Unterhaltungskosten sind gering. Und dann können Sie auch anstatt des verbotenen Salzstreuers Ihren Rasenmäher benutzen.

Lothar Fritzsch
Vizepräsident des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner

aus https://www.gartenfreunde.de/gartenpraxis/kleingartenwesen/kleingartenwesen-salz-und-essig-sind-verboten/

Kommentare sind geschlossen.