Entfernung von nicht erlaubten Gehölzen wie Weymouthskiefer und Zuckerhutfichte bis 30.06.2019

Sehr geehrte Gartenpächter und Gartenpächterinnen,

obwohl wir im vergangenen Jahr eine große Aktion zur Entfernung nicht erlaubter Gehölze mit kostenloser Entsorgung auf dem Bauhof gestartete haben, finden einige Pächter die Schaderreger so schön, dass sie glauben, diese Erreger bleiben in ihrem Garten und verbreiten sich nicht beim Nachbar.
Dieses Verhalten stellt grobe Verstöße gegen wichtige Beschlüsse von Dokumenten, wie
unserer Satzung, das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner und der sächsischen Bauordnung dar und gefährdet damit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Anlage.
Das betrifft damit uns alle!

Deshalb sind diese Gehölze bis 30.06.2019 auf eigene Kosten zu entfernen

Die Gemeinnützigkeit garantiert uns eine Pacht von 0,14 € pro m² gegenüber von Freizeitgärten in Chemnitz und Umgebung, die bei 1,50 – 2,00 € pro m² liegen.
Kleingärtnerische Nutzung ist die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissenwie Obst, Gemüse, Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Blumen auf mindestens 1/3 der Gartenfläche. Ziersträucher, Zierbäume Rasen, Gartenteiche oder andere Biotope gehören auch dazu.

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Pflanzen in Kleingärten nicht erlaubt:

Der Vorstand

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